Sozialtarif der Deutschen Telekom
Die Deutsche Telekom bietet für einige Tarife einen Sozialtarif an.
- Personen die eine Ermäßigung oder Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht haben
- Blinde Menschen mit min. einem GdB (Grad der Behinderung) von 90
- Gehörlose Menschen mit min. einem GdB (Grad der Behinderung) von 90
- Sprachbehinderte Menschen mit min. einem GdB (Grad der Behinderung) von 90
- Personen die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) erhalten
Der Sozialtarif gewährt Vergünstigungen bei den Verbindungsentgelten bis zu einem Höchstsatz. Für Flatrates und Internetzugänge wird der Sozialtarif nicht angeboten.
- Ein Schwerbehindertenausweis mit min. 90 GdB sowie Merkzeichen BI oder GI
- Ein Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
- Aktueller Bescheid über die Rundfunkbeitragsbefreiung
Der Sozialtarif ist bei der Erfüllung aller Voraussetzungen max. drei Jahre gültig, außer die vorgelegten Bescheinigungen sind kürzer befristet.
Artikel vom 29.08.2019