Nachteilsausgleiche müssen immer beantragt werden. Ob Sie ein Recht auf entsprechenden Nachteilausgleich haben ist Abhängig von Ihren GdB und welche Merkzeichen auf Ihrem Schwerbehindertenausweis stehen.
Folgende Nachteilsausgleiche gibt es:
- Gesonderte Altersrente
- Besonderer Kündigungsschutz
- Zusatzurlaub
- Freistellung von Merharbeit
- Besondere Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes
- Steuerfreibeträge (z.B. KFZ-Steuer oder Hundesteuer)
- Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrages
- Ermäßigungen (Wie geringere Eintrittspreise in Kinos, Museen, Theater oder zoologischen Gärten)
- Kindergeld für erwachsene Personen mit Schwerbehinderung
- Mehrbedarf auf Sozialleistungen
- Längeres BAföG im Studium
- Tarife in verschiedenen Telefongesellschaften
- Kostenlsoe Beförderung im Nahverkehr
- Besonderes Parken (blauer und orangener Parkausweis)
- Erleichterte Bedinungen in gesetzlichen Krankenversicherungen