Allgemeine Informationen Rund um die Schwerbehinderung

Was bedeutet überhaupt „Behinderung“ und ab wann ist man „Schwerbehindert“? Bevor eine Person als schwerbehindert anerkannt werden kann, muss der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden. Erhält man einen GdB von 50 oder mehr, können auch besondere Merkzeichen anerkannt werden, um bestimmte Rechte in Anspruch zu nehmen.


Alles Rund um den Schwerbehindertenantrag

Der kann bei dem für seinen Wohnsitz zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung seiner Behinderung stellen. Sollte der Antrag abgelehnt oder zu niedrig bewertet worden sein, so hat man die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Wird diesem nicht stattgegeben, dann kann Klage vor dem zuständigen Sozialgericht gegen den Widerspruchsbescheid erheben.


Alles Rund um den Schwerbehindertenausweis

Hier finden Sie Informationen über den Schwerbehindertenausweis, seine Funktion und ab wann man ihn erhalten kann. Genauso erfüllt das Beiblatt als Anlage zum Schwerbehindertenausweis zwei Varianten des Nachteilausgleichs.
Sollten Sie als schwerbehinderter Mensch ins Ausland fahren, sollten Sie sich unbedingt über die Rechte im entsprechenden Land informieren.