Antragsstellung
Eine behinderte Person kann bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen. Das Versorgungsamt wird dann das Vorliegen einer Behinderung und den GdB (Grad der Behinderung) prüfen, feststellen und gegebenenfalls einen Schwerbehindertenausweis ausstellen.
Dieser Antrag kann zwar formlos erfolgen, es sollte jedoch ein entsprechendes Antragsformular verwendet werden. Die Antragsformulare gibt es in der Regel direkt bei den zuständigen Versorgungsämtern (Gemeindebüros oder Bürgerämtern) Vorort oder online, man kann es sich aber auch per Post oder per E-Mail zusenden lassen. Zusätzlich stellen viele Versorgungsämter mittlerweile Online-Anträge zur Verfügung. Diese können direkt im Browser ausgefüllt und abgeschickt werden
Neben Ihren persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) werden auch Angaben zu Ihren Behinderungen abgefragt sowie Angaben zu allen behandelnden Ärzten abgefragt. Zwar können entsprechende Unterlagen vom Amt bei den zuständigen Ärzten und medizinischen Einrichtungen angefordert werden, trotzdem sollten Sie dem Antrag immer Kopien von Befunden und Arztberichten beifügen.
Sollten die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises gewünscht sein, dann können Sie ebenfalls ein Lichtbild mitsenden.
- Der Schwerbehindertenausweis
- Das Antragsverfahren
- Der Grad der Behinderung (GdB)
- Beiblatt zur Wertmarke
- Das Widerspruchsverfahren
- Das Klageverfahren
- Der Ausweis im Ausland
- Definition Schwerbehinderung
- Merkzeichen
- Arbeitnehmer und Schwerbehinderung
- Kündigungsschutz schwerbehinderter Personen
- Zusatzurlaub
- Steuervergünstigungen
- Steuerfreibetrag
- Kinder mit Behinderung
- Rundfunkbeitrag
- Sozialtarif der deutschen Telekom
- Hilfen
- Hilfsmittel
- Wohnungssuche
- Die Begleitperson
- Der Rollator
- Der Rollstuhl
- Das Pflegebett
- Inkontinenzmaterial
- Kompressionsstrümpfe
- Landesamt für Gesundheit und Soziales Neubrandenburg