Für Menschen mit Schwerbehinderung gibt es verschiedene Sozialhilfen, Organisationen und Kostenübernahmen.

Wer hilft weiter?

  • Informationen zum SGB IX und zu Behinderung gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über das Bürgertelefon, 030 221911-006, Mo-Do 8-20 Uhr oder über das Gebärdensprach-Telefon für Gehörlose. Näheres zum Gebärdentelefon unter www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html.
  • Fragen zu Leistungen für schwerbehinderte Menschen oder Unklarheiten über die Zuständigkeiten der jeweiligen Leistungsträger beantwortet die Unabhängige Teilhabeberatung.
  • Arbeitsrechtliche Auskünfte (Kündigungsschutz, Zusatzurlaub) erteilt das Integrationsamt. Über die Gleichstellung entscheiden die Agenturen für Arbeit.
  • Beratung und Begleitung im Arbeitsleben bietet der Integrationsfachdienst.
  • Die Versorgungsämter sind zuständig für die Feststellung des GdB und die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises.
  • Der Sozialverband VdK Deutschland e.V. unterstützt Betroffene bei der Beantragung und hilft bei Widerspruchsverfahren. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft für 6€ im Monat. Weitere Informationen unter www.vdk.de.

Welche Hilfen bei häuslicher Pflege?

Die heimatbezogene Alternative zur Heimunterbringung
Damit pflegebedürftige Menschen nicht aus ihrem privaten Umfeld gerissen werden müssen, kann man die häusliche Pflege in Anspruch nehmen. Schwerbehinderten und/oder älteren Menschen wird so ermöglicht, in ihren eigenen vier Wänden zu leben und trotzdem die benötigte Unterstützung zu erhalten. Natürlich bringt die häusliche Pflege einen hohen persönlichen und finanziellen Bedarf mit sich. Letzterer kann durch rechtzeitige Anträge bei der Pflegeversicherung gedeckt werden.

Häusliche Pflege von Anfang an gut planen

Wenn Sie als Pflegeperson für einen schwerbehinderten Menschen in Frage kommen, sollten Sie zunächst einen möglichen Tagesablauf strukturieren. Sind Sie teilweise (zum Beispiel aufgrund Ihrer Arbeitsstelle) für die häusliche Pflege verhindert, kann ergänzend eine Tagespflege-Einrichtung oder ein ambulanter Pflegedienst helfen. Ist eine behindertengerechte Renovierung erforderlich, sollte diese zeitnah erfolgen. Hierfür gibt es auch Fördermittel von der Pflegeversicherung. Wurden die ersten Entscheidungen getroffen, geht es an den Finanzierungsplan der häuslichen Pflege.

Unterstützung auf Antrag

Am Anfang der Finanzierung steht ein Antrag bei der Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person. Besteht die Chance, eine so genannte Pflegestufe zu erhalten, kann diese beim Medizinischen Dienst beantragt werden. Eine Pflegestufe bringt den Vorteil höherer Zuschüsse mit sich; einerseits im Bereich der Pflege selbst („Pflegesachleistungen“) und andererseits im Bereich der Pflegehilfsmittel (zum Beispiel für Stützstrümpfe). Für die Anfrage reicht zunächst ein Anruf aus. Weitere Schritte übernimmt die Pflegeversicherung. Wird die Pflegestufe bewilligt, erhalten Sie automatisch einen Antrag auf Pflegegeld, den die pflegebedürftige Person selbst ausfüllen muss.

Tipp: Auch, wenn Sie keine Aussicht auf eine Pflegestufe haben oder der Antrag abgelehnt wurde, besteht die Chance auf eine finanzielle Unterstützung. Beispielsweise erhalten Demenzkranke seit 2012 einen Zuschuss auch ohne Pflegestufe.
Außerdem können Menschen, die für mindestens sechs Monate körperlich eingeschränkt sind, entsprechende Fördermittel erhalten. Wenden Sie sich in diesem Fall gleich an die Pflegekasse.

Mögliche Zuschüsse der Pflegeversicherung

Erhalten Sie das Pflegegeld, wird dieses für die Sicherstellung der Grundpflege verwendet. Weiterhin können Sie es für hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen in Anspruch nehmen. Eine anderweitige Nutzung von Pflegegeld ist nicht möglich; allerdings darf die zu pflegende Person selbst entscheiden, wer das Pflegegeld bekommt. Zur Wahl stehen die Angehörige oder Ehrenamtliche, welche die häusliche Pflege übernehmen.

Hinzu kommt die so genannte Pflegesachleistung für ambulante Pflegedienste. Der Zuschuss der Pflegeversicherung für diesen Bereich beträgt je nach Pflegestufe maximal 1.995 Euro und wird mit ambulanten Pflegediensten direkt abgerechnet. Weiterhin kann ein Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat bewilligt werden, der alle Pflegebedürftigen zwischen Pflegegrad 1 und 5 zusteht. Dieser wird meist in eine Reinigungskraft, einen Gärtner oder eine Einkaufshilfe investiert.

Verhinderungspflege als Entlastung für Angehörige

In Ergänzung dieser Zuschüsse zeigt sich die so genannte Verhinderungspflege, die eine Entlastungsmöglichkeit für pflegende Angehörige bietet. Wenn Angehörige in den Urlaub fahren oder selbst erkranken, muss ein Ersatz gefunden werden, der die häusliche Pflege übernimmt. Dafür zahlt die Pflegeversicherung bis zu 1.550 Euro im Jahr. Maximal vier Wochen sind insgesamt möglich. Die Zeiten lassen sich flexibel verteilen. So kann der Zuschuss der Verhinderungspflege beispielsweise auch genutzt werden, um das Angebot einer Tagespflege in Anspruch zu nehmen. Dann besucht die pflegebedürftige Person etwa einmal wöchentlich eine Einrichtung und lässt dem Betreuer eine kurzfristige Atempause.

Welche Hilfen gibt es für Diabetiker?

Diese Krankheit, die betroffene Menschen zunächst nicht mit Schmerzen und anderen Begleiterscheinungen plagt, ist nicht heilbar. Sie kann bereits Kinder treffen oder erst im Alter in Erscheinung treten. Anfangs merkt man noch nicht viel, aber bei den Folgen von Diabetes können schwere Leiden auftreten. Unter anderem können Herzinfarkte, Schlaganfälle und Amputationen als Folgeerkrankungen vorkommen.

In jedem Fall ist es wichtig zu wissen, welche Hilfen und Unterstützungen möglich sind, um das Leben einigermaßen normal führen zu können.

Selbstmanagement-Hilfe im täglichen Leben

Um eine tägliche Routine zu erhalten, ist die Führung eines Tagebuchs eine wichtige Hilfe. Alle Blutzuckerwerte, die gemessen wurden, werden mit der Uhrzeit eingetragen. Sie werden vor- oder nach einer Mahlzeit gemessen. Bei fortgeschrittenen Insulin Verwendern kommt noch die Korrekturdosis dazu.

Die Ernährung ist bei dem eigenen Management die Grundlage für gute Blutzuckerwerte. Jeder Diabetiker hat in seinen Schulungen die Austauschtabelle für die Einheiten und eventuell auch einen Flyer mit den Abbildungen der Mengen pro Einheit erhalten.
Neueste Erkenntnisse aus den USA sind in diesem Zusammenhang von großem Interesse. Keinen Industriezucker mehr in der Ernährung dulden, so heißt die Devise. Selbst Süßungsmittel, die wiederum im Verdacht stehen, den Diabetes herauszufordern, einfach weglassen. Dieser Verzicht kann zu besseren Blutzuckerwerten führen.

Disease Management zwischen Patient, Arzt und Krankenkasse

Jedem Diabetiker wird vorgeschlagen, das Disease Management zu vereinbaren. Eine größere Dokumentation der Erkrankung und aller durchgeführten Maßnahmen zur Behandlung des Diabetes verbirgt sich dahinter.

Welche Hilfen gibt es für gehörlose und sprachbehinderte Menschen?

Ein nicht unerheblicher Anteil der Bevölkerung (ca. 13 Millionen) unseres Landes hat mit Gehörlosigkeit eine beträchtliche Einschränkung seiner Kommunikationsfähigkeiten zu meistern.

Die Teilhabe am allgemeinen Leben ist erschwert, da den Angehörigen, nahestehenden Menschen und dem Umfeld nur eine erschwerte Kommunikation möglich ist.

Zur Erleichterung im Umgang sind Hilfen staatlicherseits vorgesehen. Dazu gehört in einigen Bundesländern

– Berlin

– Brandenburg

– Nordrhein-Westfalen

– Sachsen

– Sachsen-Anhalt

die Zahlung eines Gehörlosengeldes in sehr unterschiedlicher Höhe und zu verschiedenen Bedingungen.

Weiterhin gilt bei Gericht eine gesonderte Forderung. Gebärdendolmetscher oder eine Person, der eine Verständigung mit dem Gehörlosen möglich ist, müssen hilfreich zur Seite stehen, damit die Wahrnehmung aller Rechte möglich ist. Die Kosten werden vom Gericht getragen.

Krankenkassen

Die Finanzierung der Hilfsmittel für den Gebrauch in der Schule und für zu Hause obliegt den Krankenkassen. Bei einer Ausbildung oder einem Studium ergeben sich andere Kostenträger.

Für die Finanzierung von Hörgeräten ist eine Verordnung durch den behandelnden HNO Arzt erforderlich. Es gelten einheitliche Bestimmungen dafür. So sind z.B. der Grad des Hörverlustes und die Fähigkeit zum Bedienen eines solchen Gerätes wichtige Grundlagen.

Eine Anpassung des geeigneten und ausgewählten Gerätes erfolgt ausschließlich in der Werkstatt eines Hörgeräteakustikers. Zu seinen Aufgaben gehört es, wenigstens ein Hörgerät anzubieten, welches komplett von der Krankenkasse übernommen wird. Bei Auswahl eines teureren Hörgerätes muss der Versicherte die Differenz zwischen Festbetrag und Verkaufspreis aus eigener Tasche zahlen.

Allerdings gibt es einen Hinweis vom Deutschen Schwerhörigenbund e.V. zu höheren Kosten. Eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes aus dem Jahr 2009 ergibt, dass die Kassen auch höhere Beträge übernehmen müssen, wenn die Festbeträge nicht ausreichend bei einer bestmöglichen Versorgung sind. Maß ist die Angleichung an das Hörvermögen von Gesunden. Weitere Informationen sind dazu auf der Seite des Deutschen Schwerhörigenbundes zu finden. Ebenso gibt der Sozialverband VdK Deutschland e. V. in dem Merkblatt für Hörgeschädigte Tipps zur Beantragung.

Kostenübernahme besonderer Hilfsmittel/Hörgeräte

Hörverstärker wie Kinnbügelhörer können von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, wenn HdO oder IO Geräte wegen Krankheiten oder Behinderungen nicht getragen werden können.

Im Verzeichnis der Hilfsmittel sind auch Licht- und Vibrationsanlagen mit eingetragen.

Hierbei ist allerdings eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit oder völlige Ertaubung vorliegt.

Seit 2012 werden drahtlose Übertragungsanlagen ebenfalls übernommen. Zusätzlich zu einer bereits erfolgten Versorgung mit Hörhilfen sind solche Anlagen verordnungsfähig, wenn sie zur Befriedigung von Grundbedürfnissen in der Kommunikation bei einer selbständigen Lebensführung dienen.

Keine Kostenübernahme

Spezielle Verstärker für die Telefone oder eigens hergestellte Schwerhörigentelefone werden nicht übernommen.

Sozialhilfe/Eingliederungshilfe

Wenn kein anderer Kostenträger zur Leistung verpflichtet ist, tritt die Grundsicherung oder Eingliederungshilfe ein. Ebenso, wenn den Antragstellern keine oder nicht ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Allerdings sind diese Hilfen immer abhängig vom Einkommen.

Die § 53, 54 SGB XII und die Eingliederungshilfeverordnung regeln, welche Hilfsmittel oder Leistungen finanziert werden.

Der § 9 der Eingliederungshilfe hat unter »Hörbehinderung« eine Auflistung der Geräte. Darunter fallen Hörgeräte, Hörtrainer sowie spezielle Weckuhren. Die Kostenpauschalen sind auch hier wie bei der Sozialhilfe. Des Weiteren können Gebärdensprachdolmetscher für eine Ausbildung daraus finanziert werden.

Außerdem können schwerhörige Empfänger von Sozialhilfe die Kosten der Batterien für ihre Hörgeräte geltend machen.

Wo bekomme ich das Hilfsmittel her?

Es ist nicht möglich, das Hilfsmittel einfach irgendwo zu bestellen oder zu kaufen. Die Kassen haben in der Regel Verträge mit Lieferanten für Hilfsmittel (Sanitätshäusern, Orthopädietechnikern, Apotheken usw.) abgeschlossen. An diese Lieferanten müssen Sie sich wenden, um die Kosten dann auch übernommen zu bekommen. Eine entsprechende Liste können Sie bei Ihrer Krankenkasse erhalten.

Die Krankenkasse übernimmt nur für genehmigte Hilfsmittel die Kosten. Wer also darauf vertraut, dass die Kasse die Kosten übernimmt und sich ein Hilfsmittel vor Genehmigung anschafft, kann unter Umständen komplett oder sogar teilweise auf den Kosten sitzen bleiben.

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