Für viele Menschen mit Behinderung ist es eine Herausforderung eine barrierefreie, behindertengerechte oder barrierearme und angenehme Wohnung zu finden. Nicht nur ist die Suche zeitintensiv, sondern meist auch stressig und in manchen Situationen sogar beinahe unmöglich.

Wer kann helfen und worauf sollten Sie bei der Wohnungssuche achten?

Wohnungsanbieter und Plattformen die zur Suche eignen

Glücklicherweise gibt es bundesweit Wohnungsanbieter und Plattformen, die einem die Suche etwas erleichtern und sogar die Möglichkeit anbieten, eine barrierefreie Wohnung herauszufiltern.

Dazu zählen:

Vonovia

Deutsche Wohnen SE

Immonet

LEG-Wohnen

Immobilenscout

oder

myhandycap

Natürlich können Sie sich auch an das Wohnungsamt oder an eine Wohnungsvermittlung wenden.

Das Wohnungsamt

Wohnungsämter gibt es in allen Landkreisen und kreisfreien Städten und unterstützen unter anderem bei der geeigneten Wohnungssuche in Ihrem Verwaltungsgebiet.

Sie müssen natürlich eine Anfrage stellen und evtl. Formulare ausfüllen. Grundsätzlich finden Sie alle Informationen auf den Webseiten der Landkreise oder auf den Seiten der Wohnungsämter. (Aufgepasst, in manchen Landkreisen werden sie auch als „Amt für Wohnungswesen“ oder ähnlich bezeichnet, auch das Angebot kann variieren.)

Sie unterstützen auch bei, Miet- und Wohnungsproblemen wie bei der Vermittlung von Sozialwohnungen, der Gewährung von Wohngeld, bieten einen Schutz gegen die Mietpreiserhöhung und eine allgemeine mietrechtliche Beratung.

Was ist der Unterschied zu barrierefrei und barrierearm?

Eine Wohnung, die als barrierearm (oder barrierereduziert) ausgeschrieben ist, ist noch lange nicht barrierefrei.

Es gelten für das barrierefreies Bauen und Wohnen in Deutschland bestimmte Gesetze. (BGG)

Konkretisiert wird dies in der DIN 18040, in der bspw. festgelegt wird, wie breit Türen sein müssen oder wie das Bad gestaltet sein muss.

Aber was bedeutet jetzt barrierearm?
Eine Wohnung kann bspw. eine Dusche haben, die mit dem Rollstuhl befahrbar ist, aber es fehlt an ausreichender Bewegungsfläche. Somit ist sie nicht barrierefrei, aber barrierearm.

Suchen Sie also eine Wohnung, achten Sie genau darauf, wie diese beschrieben wird.

Allerdings sollten Sie auch die Beschreibung des Wohnhauses selbst berücksichtigen. Denn selbst wenn das Wohnhaus nicht als „barrierefrei“ eingestuft wird, so kann es die Wohnung durchaus sein, da auch Garagenzugänge und Stellplätze zur Einstufung beitragen.

Wohnungssuche

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