Neben dem klassischen Krankenhausbett/Pflegebett, das meist nur in der Höhe verstellbar ist, gibt es noch andere Pflegebetten mit pflegeerleichternden Zusatzfunktionen.

Welche Arten von Inkontinenzmaterial gibt es?

Grundsätzlich unterscheidet man bei Inkontinenzmaterial zwischen Einlagen und Pants, die es jeweils in unterschiedlichsten Varianten gibt.
Inkontinenzeinlagen werden von der Unterwäsche oder von Fixierhöschen gehalten. Pants hingegen sind vollwertige Systeme, die selbstständig sitzen, beispielsweise wie Windeln für Erwachsene.

Wie treffe ich die richtige Auswahl?

Wollen Sie sich mit Inkontinenzmaterial versorgen, ist es zunächst einmal wichtig, die richtige Auswahl zu treffen. Je nach Inkontinenzform gibt es eine Vielzahl von Inkotinenzmaterial, das Ihren Alltag erleichtern kann. Grundsätzlich gibt es mehrere Faktoren, die es bei der Wahl von Inkontinenzmaterial zu beachten gilt. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte aufgelistet, die bei der individuellen Auswahl in Betracht gezogen werden sollten:

  • Welcher Grad der Inkontinenz liegt vor?
  • Um welche Art von Inkontinenz handelt es sich?
  • Wie viel Harn bzw. Stuhl geht verloren?
  • Wie beweglich ist der Betroffene?
  • Gibt es bestimmte Zeiten an denen die Inkontinenz auftritt?
  • Versorgt sich die inkontinente Person selbst?
  • Wie verträglich für die Haut muss das Inkontinenzmaterial sein?

Zunächst gilt es zu entscheiden, welche konkreten Inkontinenzartikel für Sie infrage kommen. Neben Komfort ist vor allem die richtige Saugstärke wichtig. Aber Vorsicht, das heißt nämlich nicht, dass mehr automatisch auch besser hilft. Unnötig große Inkontinenzvorlagen, Inkontinenzeinlagen oder Pants bieten keinen zusätzlichen Schutz, belasten aber dafür Ihre Haut wesentlich stärker. Das sollten Sie auf jeden Fall vermeiden.

Bei der Passform verhält es sich ähnlich wie bei normaler Kleidung. Schnitt und Form variieren von Hersteller zu Hersteller. Hier hilft meist nur probieren. Am besten Sie suchen sich den richtigen Versorger, der womöglich Muster oder ähnliches im Angebot hat, sodass Sie auch genau das Inkontinenzmaterial bekommen, das am besten zu Ihnen passt.

Wann werden die Kosten übernommen?

Inkontinenzmaterial wie Einlagen, Vorlagen, Pants und Flex-Systeme sind als Hilfsmittel deklariert. Das bedeutet, dass Krankenkassen, unter bestimmten Voraussetzungen, einen Teil der Kosten übernehmen. Ob das der Fall ist oder nicht, hängt von zwei Voraussetzungen ab. Zum einen muss mindestens eine mittlere Inkontinenz, bzw. Schweregrad 2, vorliegen. Dies ist der Fall, wenn innerhalb von 4 Stunden mindestens 250 Milliliter Urin unfreiwillig verloren gehen. Darüber hinaus muss die betroffene Person zu einer der 3 Fallgruppen gehören. Nachfolgend finden Sie die 3 verschiedenen Fallgruppen aufgelistet:

Fallgruppe 1

Fallgruppe 1 trifft dann zu, wenn aufgrund von Inkontinenz die Teilnahme am täglichen Leben eingeschränkt ist. Durch Inkontinenzmaterial soll die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben wieder möglich gemacht werden.

Fallgruppe 2

Es besteht ein Zusammenhang zwischen einer medizinischen Behandlung, beispielsweise einer Operation an der Prostata, und der Inkontinenz. Inkontinenzmaterial dient in einem solchen Fall nicht nur zur Behandlung von Inkontinenz, sondern auch zur Prävention von Dekubiti.

Fallgruppe 3

Fallgruppe 3 umfasst Fälle, in denen Hauterkrankungen vorgebeugt und Inkontinenz behandelt werden soll. In diesen Fällen dient das Inkontinenzmaterial der Prävention. Oftmals leiden Betroffene bei solchen Fällen auch unter einer Krankheit, wie etwa Demenz.

Liegt mindestens einer dieser Gründe vor, kann ein Inkontinenz-Rezept vom Arzt ausgestellt und der Krankenkasse vorgelegt werden. Wichtig ist zudem, dass die Krankenkasse nicht die gesamten Kosten übernimmt. Die Zuzahlung beträgt 10% des Produktpreises und maximal 10 Euro pro Monat. Auch pflegebedürftige Menschen, die im Rahmen der häuslichen Pflege, ambulante Pflege in Anspruch nehmen, oft auch von Pflegekräften, leiden mitunter an Inkontinenz. Für jene Menschen ist die Pflegeversicherung nicht verantwortlich, denn auch Sie müssen sich in fast allen Fällen an die Krankenkasse wenden. Dasselbe gilt auf für Menschen, deren Pflege stationär stattfindet, wie etwa im Rahmen von betreutem Wohnen.

Inkontinenzmaterial