Alles Rund um den Schwerbehindertenantrag

Jeder kann bei dem für seinen Wohnsitzt zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung seiner Behinderung stellen. Sollte der Antrag abgelehnt oder zu niedrig bewertet worden sein, so hat man die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Wird diesem nicht stattgegeben, dann kann Klage vor dem zuständigem Sozialgericht gegen den Widerspruchsbescheid erheben.