Die Versorgungsmedizinverordnung (VerMedV) unterscheidet die Versteifung, die Bewegungseinschränkung und die Instabilität des Schultergelenkes.

nach der VersMedV Teil B18.14

Schmerzen im Bereich der Schulter können eine Vielzahl von Ursachen haben. Häufig ist zum Beispiel das sogenannte Impingement-Syndrom der Schulter. Bewertet werden vom Versorgungsamt mehr als 6 Monate anhaltende Bewegungseinschränkungen.

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Bewegungseinschränkungen

Wie weit können Sie Ihren Arm ungefähr heben?

 
 
 
 


Häufige gestellte Fragen zur Schulter

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