Die Versorgungsmedizinverordnung (VerMedV) unterscheidet die Versteifung des Kniegelenkes, die Lockerung des Kniebandapparates, den Kniescheibenbruch, die Kniescheibenverrenkung, die Bewegungseinschränkung im Kniegelenk und ausgeprägte Knorpelschäden.

nach der VersMedV Teil B18.13

Das Kniegelenk ist das am meisten beanspruchte Gelenk des Körpers. Die Ursache für Knieschmerzen und Bewegungseinschränkungen können ganz unterschiedlich sein. Unterschieden wird zwischen akuten und chronischen Kniebeschwerden. Das Versorgungsamt bewertet nur anhaltende Knieveränderungen die mehr als 6 Monate vorliegen.

Testen Sie sich

Bewegungseinschränkungen

1. Haben Sie einseitige oder beidseitige Kniebeschwerden?

 
 

2. Wie weit können Sie Ihr Knie beugen/strecken?

 
 
 


Häufige gestellte Fragen zum Knie

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