Nachteilsausgleiche müssen immer beantragt werden. Ob Sie ein Recht auf entsprechenden Nachteilausgleich haben ist Abhängig von Ihren GdB und welche Merkzeichen auf Ihrem Schwerbehindertenausweis stehen.

Folgende Nachteilsausgleiche gibt es:

  • Gesonderte Altersrente
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Zusatzurlaub
  • Freistellung von Merharbeit
  • Besondere Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes
  • Steuerfreibeträge (z.B. KFZ-Steuer oder Hundesteuer)
  • Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrages
  • Ermäßigungen (Wie geringere Eintrittspreise in Kinos, Museen, Theater oder zoologischen Gärten)
  • Kindergeld für erwachsene Personen mit Schwerbehinderung
  • Mehrbedarf auf Sozialleistungen
  • Längeres BAföG im Studium
  • Tarife in verschiedenen Telefongesellschaften
  • Kostenlsoe Beförderung im Nahverkehr
  • Besonderes Parken (blauer und orangener Parkausweis)
  • Erleichterte Bedinungen in gesetzlichen Krankenversicherungen