Alles was Sie über die Schwerbehinderung wissen müssen.
Die Schwerbehinderung
Allgemeine Informationen Rund um die Schwerbehinderung
Was bedeutet überhaupt „Behinderung“ und ab wann ist man „Schwerbehindert“? Bevor eine Person als schwerbehindert anerkannt werden kann, muss der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden. Erhält man einen GdB von 50 oder mehr, können auch besondere Merkzeichen anerkannt werden, um bestimmte Rechte in Anspruch zu nehmen.
Alles Rund um den Schwerbehindertenantrag
Der kann bei dem für seinen Wohnsitz zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung seiner Behinderung stellen. Sollte der Antrag abgelehnt oder zu niedrig bewertet worden sein, so hat man die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Wird diesem nicht stattgegeben, dann kann Klage vor dem zuständigen Sozialgericht gegen den Widerspruchsbescheid erheben.
Alles Rund um den Schwerbehindertenausweis
Hier finden Sie Informationen über den Schwerbehindertenausweis, seine Funktion und ab wann man ihn erhalten kann. Genauso erfüllt das Beiblatt als Anlage zum Schwerbehindertenausweis zwei Varianten des Nachteilausgleichs. Sollten Sie als schwerbehinderter Mensch ins Ausland fahren, sollten Sie sich unbedingt über die Rechte im entsprechenden Land informieren.
Cookie-Zustimmung verwalten
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind funktional, während andere uns helfen diese Website zu verbessern. Weitere nutzen wir zur Analyse dieser Webseite.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.