Eltern von schwerbehinderten Kindern haben Anspruch auf verschiedene Hilfen und Förderungen, die sie nutzen sollten, um das Eigene und das Leben ihres Kindes zu erleichtern.

Gilt der Schwerbehindertenausweis auch bei Kindern?

Für unsere jungen und kleinen Mitbürger gelten dieselben Merkzeichen wie für die Erwachsenen.
So ist zum Beispiel das Merkzeichen „H“ für hilflos auch nur zu erhalten, wenn das Kind aufgrund seiner Behinderung eine höhere Hilfsbedürftigkeit hat, als ein gesundes gleichaltriges Kind.

Der Schwerbehindertenausweis für Kinder unter 10 Jahren gilt auch nur bis zum 10. Lebensjahr.

Wie lange wird Kindergeld ausgezahlt?

Eltern mit einem schwerbehinderten Kind, können auch nach Abschluss des 25 Lebensjahres Kindergeld erhalten, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Die Schwerbehinderung des Kindes muss vor dem 25 Lebensjahr eingetreten sein und das Kind ist aufgrund der Beeinträchtigung, nicht in der Lage seinen eigenen Lebensunterhalt zu verdienen.
Der bvkm. (Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.) stellt dazu ein „Merkblatt zum Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderungen“ zur Verfügung.

Selbst wenn das Kind volljährig ist, wird das Kindergeld an die Eltern ausgezahlt und nicht an das Kind.
Sollte das Kind allerdings in einem Wohnheim leben, so kann das Sozialamt auch direkt das Kindergeld erhalten. (Dies nennt man „Abzweigung des Kindergeldes durch das Sozialamt“ und ist nur dann zulässig, wenn die Eltern KEINE tatsächlichen Kosten für das Kind haben.)

Gibt es ein Krankengeld bei zusätzlicher Erkrankung?

Eltern, die versichert und berufstätig sind, haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie ihr krankes Kind pflegen oder betreuen müssen. Allerdings gibt es auch hier Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen:

  • Das Kind darf das 12 Lebensjahr nicht überschritten haben oder muss behindert und auf Hilfe angewiesen sein.
  • Das Kind muss krankenversichert sein und
  • es darf keine andere Person im Haushalt leben, die zur Betreuung zur Verfügung stehen kann.

Grundsätzlich gilt der Anspruch für 10 Arbeitstage, bei Alleinerziehende für 20 Tage (Kann variieren je nach Alter des Kindes, Grad der Behinderung, Krankheitsfall etc.)

Sie haben dann Anspruch auf ein zeitlich unbeschränktes Krankengeld, wenn das Kind an einer schwer unheilbaren Krankheit leidet, die die voraussichtliche Lebenszeit auf unter ein Jahr begrenzt.
In diesem schweren Fall kann das Krankengeld auch angefordert werden, selbst wenn das Kind stationär oder ambulant versorgt wird.

Schule, Bildung und Förderung

Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf Bildung, das Recht in die Schule zu gehen und das Recht auf gleichberechtigtes Lernen.
Sie sollen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, wenn auch vielleicht mit Unterstützung und Hilfen. So legt es unter anderem der §12 des SGB IX fest.

Frühförderung

Natürlich setzt das Recht auf Förderung für Kinder nicht erst im Schulalter ein. Es gilt von Geburt an und bis in Erwachsenenalter.
Für Kinder, die bereits mit einer Behinderung geboren werden oder aber sehr früh erkranken, gibt es die Frühförderung (§ 46 SGB IX).

Das bedeutet einfach, es gibt verschiedene Hilfeleistungen und Angebote, die von Geburt an bis zum Schulalter greifen. Darunter fallen Beratungen, pädagogische und therapeutische Maßnahmen und Leistungen.
Die Frühförderung ist kostenlos, wenn der Kinderarzt eine Behandlung verordnet! Dann übernehmen die Krankenkassen oder Eingliederungshilfen die Kosten.

Frühförderung

Es gibt verschiedenen Betreuungsangebote für Kinder mit Behinderung. Ob Säuglingsalter oder Kleinkind.

Zudem haben Kinder mit Behinderung ein Recht auf zusätzliche Betreuung. Sollte das notwendig sein, so werden die Kosten für gewöhnlich von den Jugend- oder Sozialämtern getragen. Vorsicht! Dies kann sich je nach Bundesland unterscheiden.

Sonder- und Integrationskindergärten:

Unter anderem gibt es für Kinder ab 3 Jahren die Möglichkeit auf einen Sonderkindergarten zu gehen, in dem ausschließlich Kinder mit Behinderung zusammen sind und unter sich bleiben.

Es gibt auch Integrationskindergärten in denen Kinder mit und ohne Behinderung zusammen spielen und lernen und es gibt Integrationsprogramme, in denen einzelne behinderte Kinder in allgemeine Kindergärten integriert werden.

Informieren Sie sich auch, ob die KITA in ihrem Ort vielleicht auch eine Eltern-Initiative hat, die sich mit Integration beschäftigt.

Nachfragen kostet nichts! Informieren Sie sich im Voraus, ob es solche Programme in ihrem präferierten Kindergarten gibt.

Schule

Ein behindertes Kind soll auf dieselbe Schule gehen können wie seine gesunden Geschwister und Freunde. Es ist wichtig, für die Kinder zu lernen wie man in einem normalen Alltag mit seiner Behinderung umgeht und die anderen Kindern sollen lernen, dass Kinder mit Behinderung nicht „seltsam“ oder „anders“ sind.

Für Kinder, die besondere Förderungen brauchen, gibt es Förderklassen oder sie werden von Sonderpädagogen unterstützt und begleitet. Man kann auch einen „Assistenten“ an die Seite des Kindes stellen, welcher es durch den Tag begleitet.

Als Eltern müssen Sie sich natürlich über die Möglichkeiten an ihrer Schule informieren. So sind immer noch nicht alle Schulen barrierefrei oder es müssen entsprechende Unterrichtsmaterialien in digitaler Form oder in Brailleschrift angefordert werden.

Kinder mit Behinderung