Gilt der Schwerbehindertenausweis auch im Ausland?
Nein, grundsätzlich nicht.
Einen Rechtsanspruch auf den schwerbehinderten Menschen zustehenden Nachteilsausgleiche haben Sie nur in Deutschland.
Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass Sie im Ausland beim Vorzeigen Ihres Schwerbehindertenausweises auf freiwilliger Grundlage Vergünstigungen erhalten. Auf dem zum 01.01.2013 eingeführten Ausweis im Scheckkartenformat, ist dazu nun auch in englischer Sprache der Hinweis auf die Schwerbehinderteneigenschaft gedruckt.
Sie können allerdings auf Wunsch beim ZBFS eine Bescheinigung in Italienisch, Französisch und Spanisch ausgestellt bekommen, die das Vorliegen einer Schwerbehinderteneigenschaft nach deutschem Recht bestätigt und die Sie zusammen mit Ihrem Ausweis vorlegen können.
- Der Schwerbehindertenausweis
- Das Antragsverfahren
- Der Grad der Behinderung (GdB)
- Beiblatt zur Wertmarke
- Das Widerspruchsverfahren
- Das Klageverfahren
- Der Ausweis im Ausland
- Definition Schwerbehinderung
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- Landesamt für Gesundheit und Soziales Neubrandenburg