Was ist das Beiblatt mit Wertmarke zum schwerbehinderten Ausweis?

Das Beiblatt als Anlage zum Schwerbehindertenausweis erfüllt zwei Varianten des Nachteilsausgleichs.
- Unentgeltliche Beförderung im Nahbereich (bedeutet der Antragsteller kann unentgeltlich öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Wenn das Merkzeichen “B” vorliegt, kann eine Begleitperson mitfahren)
- Ermäßigung bei der KFZ Steuer
Der Antragsteller kann sich für eine Version entscheiden. Der Ausweis bzw. das Beiblatt ist nicht übertragbar und berechtigt damit nur Personen, die im Besitz des orangefarbenen Flächenaufdrucks im Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke sind.
Vorrausetzungen und Kosten
Seit dem 1. Januar 2021 kostet die Wertmarke für 12 Monate 91 EURO oder für sechs Monate 46 EURO.
Gegen ein Entgeld können Sie die Wertmarke bei folgenden Voraussetzungen erhalten:
- Sie haben das Merkzeichen „G“, „Gl“ oder „aG“
- Sie beziehen Sozialleistungen
Der Betrag kann per Überweisung bezahlt werden. Eine Barzahlung ist nicht möglich!
Sie erhalten die Zahlungsunterlagen nach Antrag per Post. Nach Eingang der Bezahlung beim zuständigen Versorgungsamt wird die Wertmarke ebenfalls per Post an Sie zugesandt.
Bei folgenden Vorrausetzungen können Sie die Wertmarke kostenlos erhalten:
- Merkzeichen „H“, „Bl“ oder „Tbl“
- Arbeitslosengeld 2 (Mit Merkzeichen „G“, „Gl“ oder „aG“)
- Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (Kriegsbeschädigte und -hinterbliebene §§ 27 a und 27 d BVG)
- Heimbewohner, die einen Barbetrag (Taschengeld) vom Sozialhilfeträger
- Asylbewerber mit Leistungen nach § 2 Abs.1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Lassen Sie sich den Erhalt der Leistungen von der zuständigen Behörde (zum Beispiel Job-Center, Sozialatm oder Hauptfürsorgestelle) auf jeden Fall mit einem Dienstsiegel oder Behördenstempel bestätigen!
- Der Schwerbehindertenausweis
- Das Antragsverfahren
- Der Grad der Behinderung (GdB)
- Beiblatt zur Wertmarke
- Das Widerspruchsverfahren
- Das Klageverfahren
- Der Ausweis im Ausland
- Definition Schwerbehinderung
- Merkzeichen
- Arbeitnehmer und Schwerbehinderung
- Kündigungsschutz schwerbehinderter Personen
- Zusatzurlaub
- Steuervergünstigungen
- Steuerfreibetrag
- Kinder mit Behinderung
- Rundfunkbeitrag
- Sozialtarif der deutschen Telekom
- Hilfen
- Hilfsmittel
- Wohnungssuche
- Die Begleitperson
- Der Rollator
- Der Rollstuhl
- Das Pflegebett
- Inkontinenzmaterial
- Kompressionsstrümpfe
- Landesamt für Gesundheit und Soziales Neubrandenburg