Für Menschen mit Schwerbehinderung gibt es verschiedene Hilfsmittel, auf welche Anspruch genommen werden kann.

Was ist ein Hilfsmittel?

Hilfsmittel sind bewegliche Gegenstände für therapeutische oder medizinische Zwecke und gleichen körperliche oder geistige Funktionseinschränkungen aus. Hier finden Sie eine kurze Auflistung, damit Sie sehen, welche unterschiedlichen Arten von Hilfsmitteln es gibt:

Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, hat jeden Monat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel.

Was ist der Unterschied von einem Hilfsmittel zu einem Pflegehilfsmittel?

Hilfsmittel werden für die häusliche Krankenpflege benötigt und werden von der Krankenkasse bezahlt. Pflegehilfsmittel werden von der Pflegeversicherung bezahlt.

Der eigentliche Unterschied besteht lediglich darin, wer die Kosten für das Hilfsmittel übernimmt,

  • Werden die Kosten über die gesetzliche Krankenversicherung übernommen, heißt es Hilfsmittel. Der Anspruch auf Hilfsmittel ist im § 33 SGB V verankert.
  • Werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen, heißt es Pflegehilfsmittel. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist im § 40, Abs.1 SGB XI (Sozialgesetzbuch) verankert.

Für den Patienten selber hat es keine Nachteile, wer letztendlich der Kostenträger ist. Es ist nur wichtig, dass überhaupt eine Kostenübernahme erfolgt.

Welche Voraussetzungen gelten zur Genehmigung eines Hilfsmittels?

Auch hier wird wieder unterschieden zwischen Pflegekasse und Krankenkasse.

Hilfsmittel, welche von der Krankenkasse bezahlt werden, dienen dazu

  • den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern,
  • einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder
  • eine Behinderung auszugleichen

(Pflege)-Hilfsmittel, welche von der Pflegekasse bezahlt werden,

  • müssen die Pflege erleichtern
  • müssen zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder
  • ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen

Wie wird ein Hilfsmittel beantragt?

Das Procedere der Beantragung von Hilfsmitteln kann von Fall zu Fall und von Krankenkasse zu Krankenkasse etwas unterschiedlich sein. Der Normalfall sollte jedoch sein:

  • Wenn nötig, sollten Sie sich als erstes beim Lieferanten (z.B. im Sanitätshaus) informieren, welche Ausführungen es gibt und welche Modelle die Kasse übernimmt. Das Sanitätshaus kann auch dahingehend beraten, welche Formulierungen der Arzt bei der Verordnung – quasi dem Hilfsmittelantrag – verwenden soll.
  • Mit der genauen Bezeichnung des Hilfsmittels kann der Arzt eine Verordnung (ähnlich einem Rezept) ausstellen. Es sollte aus der Verordnung vermerkt sein, dass das Hilfsmittel aus medizinischer Sicht notwendig ist. Ferner muss die medizinische Diagnose vermerkt sein. Wenn Sie kein genaues Modell angeben, kann es sein, dass die Krankenkasse Ihnen ein ganz anderes Modell zur Verfügung stellt.
  • Die Hilfsmittelversorgung muss nicht zwingend über eine ärztliche Verordnung erfolgen. Sie kann unter Umständen auch direkt bei der Kasse beantragt werden. Über eine ärztliche Verordnung wird die Genehmigung vermutlich leichter erreicht, da der Arzt eine qualifizierte, medizinische Stellungnahme abgeben kann.
  • Die Verordnung wird der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt. Diese prüft die Verordnung auf Notwendigkeit. Unter Umständen fordert sie auch einen Kostenvoranschlag an.
  • Danach genehmigt die Krankenkasse das Hilfsmittel oder sie lehnt es ab.
  • Mit der von der Krankenkasse genehmigten Verordnung kann nun das Hilfsmittel bei einem von der Kasse anerkanntem Dienstleister (Sanitätshaus, Apotheke usw.) bestellt werden.
  • Sollte die Krankenkasse keine Genehmigung erteilen oder Schwierigkeiten bereiten, ist es auch möglich, den Hilfsmittel-Lieferanten einzuschalten. Er kann beratend zur Seite stehen.

Wo bekomme ich das Hilfsmittel her?

Es ist nicht möglich, das Hilfsmittel einfach irgendwo zu bestellen oder zu kaufen. Die Kassen haben in der Regel Verträge mit Lieferanten für Hilfsmittel (Sanitätshäusern, Orthopädietechnikern, Apotheken usw.) abgeschlossen. An diese Lieferanten müssen Sie sich wenden, um die Kosten dann auch übernommen zu bekommen. Eine entsprechende Liste können Sie bei Ihrer Krankenkasse erhalten.

Die Krankenkasse übernimmt nur für genehmigte Hilfsmittel die Kosten. Wer also darauf vertraut, dass die Kasse die Kosten übernimmt und sich ein Hilfsmittel vor Genehmigung anschafft, kann unter Umständen komplett oder sogar teilweise auf den Kosten sitzen bleiben.

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