Die deutsche Telekom bietet einige Sozialtarife an.
Der Sozialtarif gewährt Vergünstigungen bis zu einem Höchstsatz. Für Flatrates und Internetzugänge wird der Sozialtarif nicht angeboten.
Wer hat Anspruch auf einen Sozialtarif?
- Personen die eine Ermäßigung oder Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht haben
- Blinde Menschen mit min. einem GdB (Grad der Behinderung) von 90
- Gehörlose Menschen mit min. einem GdB (Grad der Behinderung) von 90
- Sprachbehinderte Menschen mit min. einem GdB (Grad der Behinderung) von 90
- Personen die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) erhalten
Was wird für den Antrag benötigt?
- Ein Schwerbehindertenausweis mit min. 90 GdB sowie Merkzeichen BI oder GI
- Ein Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
- Aktueller Bescheid über die Rundfunkbeitragsbefreiung
Der Sozialtarif ist bei der Erfüllung aller Voraussetzungen max. drei Jahre gültig, außer die vorgelegten Bescheinigungen sind kürzer befristet.
- Der Schwerbehindertenausweis
- Das Antragsverfahren
- Der Grad der Behinderung (GdB)
- Beiblatt zur Wertmarke
- Das Widerspruchsverfahren
- Das Klageverfahren
- Der Ausweis im Ausland
- Definition Schwerbehinderung
- Merkzeichen
- Arbeitnehmer und Schwerbehinderung
- Kündigungsschutz schwerbehinderter Personen
- Zusatzurlaub
- Steuervergünstigungen
- Steuerfreibetrag
- Kinder mit Behinderung
- Rundfunkbeitrag
- Sozialtarif der deutschen Telekom
- Hilfen
- Hilfsmittel
- Wohnungssuche
- Die Begleitperson
- Der Rollator
- Der Rollstuhl
- Das Pflegebett
- Inkontinenzmaterial
- Kompressionsstrümpfe
- Landesamt für Gesundheit und Soziales Neubrandenburg
Sozialtarif der deutschen Telekom